Die Linke will Bundesverfassungsgericht schützen
Berlin: (hib/SCR) Die Gruppe Die Linke will die „Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gegen autoritär-populistische Bestrebungen“ stärken. Dazu haben die Abgeordneten einen Gesetzentwurf (20/11025) vorgelegt. Dieser sieht im Wesentlichen Änderungen in Artikel 93 und Artikel 94 Grundgesetz vor.
Wie die Gruppe ausführt, sind „wesentliche Regelungen zur Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts und zur Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts [...] derzeit nur einfachgesetzlich im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht geregelt“. Mit dem Gesetzentwurf sollen entsprechende Passagen im Grundgesetz aufgenommen werden.
Neben Regelungen zur Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der Zusammensetzung der beiden Senate sowie zu Wahl, Wahlvoraussetzungen und Amtszeit der Richterinnen und Richter sieht der Entwurf auch eine Regelung zur Auflösung von Blockaden bei der Wahl von Richterinnen und Richtern vor. So soll demnach das Plenum des Bundesverfassungsgerichts selbst Wahlvorschläge unterbreiten, wenn eine Wahl eines Nachfolgers beziehungsweise einer Nachfolgerin eines Mitgliedes des Gerichts in Bundestag oder Bundesrat innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht zustande kommt. Scheitert die Wahl daraufhin erneut dreimal im Bundestag oder Bundesrat, soll die Wahl laut Entwurf durch die Präsidenten der obersten Bundesgerichte stattfinden.
Den Entwurf stellen die Abgeordneten in den Kontext einer Debatte in Rechtswissenschaft und Politik, die durch das „Aufkommen autoritär-populistischer Formationen und Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern“ entstanden sei und um die Frage kreise, wie das Bundesverfassungsgericht resilient gemacht werden kann.
Bericht zu der aktuellen Diskussion um das Bundesverfassungsgericht auf das-parlament.de: https://www.das-parlament.de/inland/recht/braucht-das-verfassungsgericht-mehr-schutz