Linken-Anträge zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
Berlin: (hib/CHE) Die Gruppe Die Linke hat drei Anträge (20/11026; 20/11027; 20 11028) zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes gestellt.
In einem ersten Antrag (20/11026) fordert sie einen Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der den Ausbau der innerbetrieblichen Demokratie und der vertieften Beteiligung der Belegschaft an der Arbeit des Betriebsrates beinhaltet. Unter anderem soll hier geregelt werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen und die auf Wunsch der Belegschaft einberufenen Versammlungen während der Arbeitszeit stattfinden können.
In einem zweiten Antrag (20/11027) fordert sie ebenfalls eine Reform des BetrVG und unter anderem den Ausbau der Mitbestimmungsrechte aus den Paragrafen 96 bis 98 BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen der Berufsbildung, inklusive beruflicher Fort- und Weiterbildung.
Auch in dem dritten Antrag (20/11028) fordert die Gruppe eine Reform des BetrVG. Hier soll unter anderem festgelegt werden, die Behinderung von erstmaligen Betriebsratswahlen zu verhindern, indem drei Arbeitnehmer im Betrieb in Ausnahmefällen von einem Arbeitsgericht direkt einen Betriebsrat mit einer verkürzten Amtszeit von sechs Monaten einsetzen lassen können.