Juristen in den Bundesministerien und Beauftragung Externer
Berlin: (hib/MWO) Die Inanspruchnahme externer Rechtsdienstleistungen durch die Bundesregierung ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/10924). Wie die Abgeordneten darin schreiben, arbeiten allein im Bundesjustizministerium mehr als 300 Juristen. Dennoch habe die Bundesregierung in der Vergangenheit insbesondere Dienstleistungen externer Juristen in Anspruch genommen. Vor diesem Hintergrund wird von der Bundesregierung erfragt, wie viele Personen mit juristischer Ausbildung jeweils in den einzelnen Bundesministerien und den nachgelagerten Behörden tätig sind. Weiter wollen die Fragesteller wissen, wie viel Honorare oder andere Entgelte die Bundesregierung im Laufe der aktuellen Legislaturperiode an externe Rechtsanwaltskanzleien gezahlt hat, ob die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode komplette Gesetzentwürfe beziehungsweise Verordnungsentwürfe oder Teile davon sowie Rechtsgutachten durch Rechtsanwaltskanzleien erstellen lassen hat, und nach welchen rechtlichen Vergabekriterien die Beauftragung von Rechtsanwaltskanzleien durch die Bundesregierung erfolgt.