Hohe Preise für Digitale Gesundheitsanwendungen
Berlin: (hib/PK) Der dritte Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) liegt dem Bundestag als Unterrichtung (20/10549) vor. Mit der Aufnahme der DiGA in den GKV-Leistungskatalog sei ein wegweisender Schritt zur Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsversorgung eingeschlagen worden. Deutschland sei mit der „App auf Rezept“ internationaler Vorreiter, heißt es im Vorwort des Berichts, der sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 bezieht.
Jedoch sei die Bilanz in Anbetracht der Erwartungen und des großen Potenzials für die Versorgung von Ernüchterung geprägt, heißt es im Vorwort des GKV-Vorstands weiter. Aktuell seien DiGA kaum in bestehende Versorgungspfade eingebettet. Darüber hinaus sei der Nutzen der DiGA zu Beginn oft unklar. Das führe dazu, dass Ärzte DiGA selten verordnen. Das lasse sich auf die unzureichenden Anforderungen des Zulassungsverfahrens zurückführen. Sowohl die Gesamtzahl der DiGA als auch die erbrachten Nutzennachweise bleiben überschaubar.
Im ersten Jahr der Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog werde der Preis für eine DiGA von den Herstellern festgelegt, losgelöst vom Nutzenbeleg. Mit im Durchschnitt fast 530 Euro seien diese Preise im Vergleich zum Vorjahr nochmals angestiegen. Die Ergebnisse des Berichts verstärkten den Eindruck, dass die beliebige Preisfestlegung im ersten Jahr der GKV-Zulassung insbesondere bei Erprobungs-DiGA zu einer enormen Unverhältnismäßigkeit und Unangemessenheit gegenüber der Vergütung anderer GKV-Leistungen und der Vergütung von DiGA mit einem nachgewiesenen Nutzen führe.
Ein weiteres Problem ergibt sich den Angaben zufolge, wenn Rückzahlungsansprüche der Krankenkassen zu Liquiditätsproblemen und Insolvenzen von Herstellern führen. In solchen Fällen entstünden hohe finanzielle Zahlungsausfälle für die GKV. Denkbar wäre nach Ansicht der GKV, ab dem 13. Monat der DiGA-Aufnahme bis zur Vereinbarung eines Vergütungsbetrags zunächst den Durchschnittspreis aller bereits verhandelten DiGA-Preise zugrunde zu legen. Positiv sei, dass immer mehr DiGA im Laufe ihrer Erprobung der Nutzennachweis gelinge. Dennoch bestehe weiter erheblicher Anpassungsbedarf.
Seit der ersten Aufnahme einer DiGA in das GKV-Verzeichnis im September 2020 bis zum 30. September 2023 wurden insgesamt rund 374.000 DiGA von Versicherten in Anspruch genommen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Die GKV habe dafür 113 Millionen Euro aufgewendet. Im Vergleich zum Vorjahr hätten sich Inanspruchnahme und Ausgaben mehr als verdoppelt.