Chinesische Handelsbeschränkungen für Agrarprodukte
Berlin: (hib/NKI) Für bestimmte Agrarprodukte aus Deutschland bestehen der Bundesregierung zufolge derzeit „verschiedene tiergesundheitsrechtliche Sperren durch die Volksrepublik China“. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/10261) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9994) hervorgeht, beziehen sich die Sperren auf Rindfleisch und Rindfleischprodukte seit dem Auftreten von Boviner spongiformer Enzephalopathie (BSE) in Deutschland, auf Lamm- und Ziegenfleisch seit dem Auftreten von Scrapie, auf Schweinefleisch und auf sämtliche Produkte vom Schwein seit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest, und auf Geflügelfleisch sowie Geflügelprodukte seit dem Auftreten der Hochpathogenen Aviären Influenza in Deutschland.
Darüber hinaus bestehen laut Vorlage chinesische Handelsbeschränkungen für die Einfuhr von Äpfeln und Konsumgetreide (Gerste und Weizen), da die China für diese Warenarten noch keine phytosanitären Einfuhranforderungen festgelegt habe. Allerdings seien „zur Durchführung einer Schädlingsrisikoanalyse und Erstellung der phytosanitären Einfuhranforderungen seit dem Jahr 2015 (Äpfel) beziehungsweise seit dem Jahr 2017 (Konsumgetreide) umfangreiche Informationen an die Volksrepublik China übermittelt worden“, heißt es in der Antwort.