Aufklärung von Bestrebungen gegen Völkerverständigung
Berlin: (hib/STO) Die Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), gegen die Völkerverständigung gerichtete Bestrebungen aufzuklären, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/10038) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9908). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist es nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes gesetzliche Aufgabe des BfV, Bestrebungen aufzuklären, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.
Diese gesetzliche Aufgabe beziehe sich bereits in ihrem Wortlaut auf die Verfassungsvorschriften der Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes, „die sich am völkerrechtlichen Gewaltverbot orientieren und dem Geist der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes folgen“, schreibt die Bundesregierung weiter. Gegen die Völkerverständigung gerichtet seien etwa das aktive Propagieren oder Fördern von Gewalt in den internationalen Beziehungen oder vergleichbar schwerwiegende völkerrechtswidrige Handlungen.