AfD: Begrenzte Sozialleistungen für EU-Bürger
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/10063), den Zugang zum Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige zu begrenzen. „In Zeiten einer tiefen politischen und wirtschaftlichen Krise mit einem aus dem Ruder gelaufenen Haushaltsdefizit, einem teilweise verfassungswidrigen Haushaltsgebahren der Bundesregierung und der höchsten Verschuldung seit 1949 können soziale Leistungen nicht mehr unbegrenzt gewährt werden“, schreiben die Abgeordneten.
Sie fordern deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, dass volljährige erwerbsfähige Ausländer von den SGB II-Leistungen ausgenommen werden, soweit keine Nachweise für einen fünfjährigen erlaubten Aufenthalt im Inland, eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B2 vorliegen. Ausländer aus Drittstaaten sollen überdies auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis nachweisen müssen. SGB II-Leistungen sollen zudem nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für fünf Jahre über das gesamte Erwerbsleben gewährt werden. Ausländern, die aufgrund des Leistungsausschlusses keinen Zugang zum Bürgergeld erhalten oder die maximale Bezugsdauer bereits ausgeschöpft haben, sollen Rückkehrhilfen in die Heimatländer gewährt werden, schreibt die AfD-Fraktion weiter.