Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
Berlin: (hib/PK) Bei den im Zuge der Krankenhausreform geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen soll es sich nach Angaben der Bundesregierung um sogenannte Plankrankenhäuser handeln. Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde bestimme aus dem Kreis der in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser, welche Häuser künftig als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen betrieben werden sollen, heißt es in der Antwort (20/9692) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9168) der Unionsfraktion.
Sie könne auch ein Krankenhaus als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung bestimmen, das erstmals in den Krankenhausplan aufgenommen wird. Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung dürfe stationäre Leistungen innerhalb eines bestimmten Rahmens erbringen sowie weitere sektorenübergreifende Leistungen anbieten.
Es ergäben sich keine grundsätzlichen Unterschiede zu anderen Plankrankenhäusern in Bezug auf die Leistungen nach Paragrafen 115f SGB V sowie hinsichtlich des Grundsatzes „ambulant vor stationär“. Im Übrigen gehöre es zu den Kennzeichen sektorenübergreifender Leistungen, dass sie auch von stationären Versorgungseinrichtungen erbracht werden könnten, so die Bundesregierung.