06.12.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 918/2023

Fünf-Punkte-Plan gegen hormonell schädigende Stoffe

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die Regulierung von hormonell schädigenden Stoffen weiter ausbauen. Das geht aus ihrem als Unterrichtung (20/9390) vorliegendem „Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen“ hervor.

Wie es darin heißt, handelt es sich bei solchen Stoffen oder Mischungen, auch endokrine Disruptoren (ED) genannt, um körperfremde Stoffe, die eine oder mehrere Funktionen des Hormonsystems negativ beeinflussen können. Durch eine Exposition gegenüber diesen Stoffen können die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt beeinträchtigt werden. Zu den hormonelle schädigenden Stoffen gehören zum Beispiel Bisphenole, die in Lebensmittelverpackungen verwendet werden, oder auch Phtalate, die sich in Lebensmittel- und Getränkeverpackungen, Spielzeug und Körperpflegeprodukten finden lassen.

Wie es in der Vorlage heißt, unterstützt die Bundesregierung unter anderem die Vorschläge der Europäischen Kommission in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, die darauf abzielen, dass hormonell schädigende Stoffe leichter identifiziert, gekennzeichnet und reguliert werden können. Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger besser über die Risiken informiert und der Wissensstand im Bereich der hormonell schädigenden Stoffe durch Forschungsunterstützung weiterentwickelt werden.

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