Finanzminister informiert über Nachtragshaushalt
Berlin: (hib/SCR) Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am Mittwochnachmittag die Mitglieder des Haushaltsausschusses über den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 informiert. Den Entwurf hatte die Bundesregierung am Montag beschlossen, am Freitag steht die erste Lesung im Bundestag an. Der Ausschuss beschloss, am kommenden Dienstag eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf durchzuführen. Eine weitere Sitzung des Haushaltsausschusses soll am darauffolgenden Donnerstag stattfinden.
Mit dem Nachtragshaushalt 2023 reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. Unter anderem sollen mit dem Entwurf die Zahlungen aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds für die Gas- und Strompreisbremsen rechtlich abgesichert werden. Gleiches gilt für Zahlungen aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“, das nach der Flutkatastrophe in Westdeutschland eingerichtet worden war. Damit verbunden ist laut Entwurf eine Kreditaufnahme, die über die nach der Schuldenregel des Grundgesetzes zulässige Höhe hinausgehen wird. Darum soll nach Willen der Bundesregierung eine Notlage erklärt werden, um diese Kreditaufnahme zu ermöglichen.
Lindner führte vor den Abgeordneten aus, dass die Bundesregierung weitere Folgen des Urteils prüfe, etwa die Anrechnung der anderen Sondervermögen auf die Schuldenregel. Im Austausch mit den Abgeordneten thematisierte Lindner unter anderem eine mögliche vorläufige Haushaltsführung, sollte ein Haushalt für 2024 nicht rechtzeitig beschlossen werden. Zu der Frage, ob die Erklärung einer Notlage auch für 2024 von der Bundesregierung in Betracht gezogen werde, führte der Minister an, dass sich die Bundesregierung dazu bisher keine Auffassung gebildet habe. Auch auf die Erkenntnisse des Ministeriums zu Folgen für die Haushalte der Länder nahm Lindner Stellung. Auf Fragen zu einer möglichen Reform der Schuldenbremse verwies Lindner auf öffentliche Aussagen des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Friedrich Merz, der dieses Ansinnen ausgeschlossen habe. Eine Zustimmung der Unionsfraktion im Bundestag wäre für ein solches Vorhaben aber notwendig.