KI-Regulierung soll primär bei der Anwendung ansetzen
Berlin: (hib/EMU) Die Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) durch eine EU-Verordnung sollte nach Auffassung der Bundesregierung - „der Systematik der KI-Verordnung als risikobasierte Produktregulierung folgend“ - primär bei der Anwendung ansetzen. Das geht aus einer Antwort (20/9159) auf eine Kleine Anfrage (20/8359) der AfD-Fraktion hervor.
Die Bundesregierung hat sich bei dem Thema nach eigenen Angaben der Allgemeinen Ausrichtung des Rates der Europäischen Union am 6. Dezember 2022 unter Abgabe einer Protokollerklärung angeschlossen. Diese bildeten die Grundlage für die deutsche Positionierung in den weiteren Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union, heißt es in der Antwort weiter.
Auf die Frage der Abgeordneten, welche mögliche Risiken bei Anwendungen generativer KI, wie etwa der Software ChatGPT bestehen, antwortet die Bundesregierung: „Zu möglichen Risiken zählen beispielsweise die Fehleranfälligkeit, Verwendung zur Erzeugung von Hassrede und zur Verbreitung von Desinformation, mögliche Beeinflussung und Diskriminierung.“
Weiter betont die Bundesregierung, dass die KI-Verordnung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ausdrücklich nicht beschränken solle.