Bericht zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den „Untersuchungsbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ als Unterrichtung (20/8000) vorgelegt. Der Bericht geht zurück auf eine Empfehlung des Rechtsausschusses aus der 18. Wahlperiode. Das Gremium hatte seinerzeit (18/12938) einer Evaluierung des zum 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ gefordert.
Im Ergebnis kommt der Bericht zu dem Schluss, „dass sich das Genehmigungserfordernis in der Praxis bewährt hat, verdeutlicht im Ergebnis aber zugleich auch einen Verbesserungsbedarf insbesondere im Hinblick auf Information und Sensibilisierung der betroffenen Akteure“, heißt es in der Unterrichtung. Die Einführung der familiengerichtlichen Genehmigungspflicht werde von allen befragten Personen positiv bewertet. Die gesetzliche Grundlage traf danach auf ein gemischtes Echo. „Einerseits würden durch die offenen Formulierungen ohne Konkretisierung von Maßnahmen Lern- und Reflexionsprozesse in Gang gesetzt, andererseits würden die unbestimmten Rechtsbegriffe und die Vielfalt der Entscheidungen hohe Unsicherheiten in der Praxis erzeugen.“
Zu den wesentlichen Empfehlungen des Untersuchungsberichtes gehören eine „grundsätzliche Sensibilisierung“ zum Thema Freiheitsentziehung sowie zum familiengerichtlichen Genehmigungsbedarf freiheitsentziehender Maßnahmen. Ferner wird unter anderem vorgeschlagen, die Genehmigungspflicht auf die „allgemeine Bewegungsfreiheit“ sowie auf Zwangsbehandlungen zu erweitern. Dem Bericht angefügt ist zudem die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen, unter anderem zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf.