Zahlungen an Fraktionen sollen 2024 um 8,42 Prozent steigen
Berlin: (hib/VOM) Bundestagspräsidentin Bärbel Bas schlägt dem Bundestag im Benehmen mit dem Ältestenrat vor, die Geldleistungen an die Fraktionen ab dem Haushaltsjahr 2024 um 8,42 Prozent zu erhöhen. Dies geht aus ihrem Bericht nach Paragraf 58 des Abgeordnetengesetzes (20/9050) hervor. Berücksichtigt würden dabei das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst und die Entwicklung ausgewählter Teilindizes des Verbraucherpreisindexes für Deutschland. Wie es in der Unterrichtung heißt, ergibt sich daraus ein monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion in Höhe von 509.294 Euro und ein monatlicher Betrag für jedes Mitglied in Höhe von 10.632 Euro. Die Oppositionsfraktionen erhielten einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied.
Darüber hinaus solle für jede Fraktion der Grundbetrag einschließlich des Oppositionszuschlages im Februar 2024 einmalig zusätzlich um den Betrag erhöht werden, den die jeweilige Fraktion für die Zahlung des Inflationsausgleichsgeldes im Wege von Einmalzahlungen aufwendet. Dieser Gesamtbetrag für die Fraktionen wird in dem Bericht mit 3.303.480 Euro beziffert.
Nach Paragraf 58 des Abgeordnetengesetzes ist die Bundestagspräsidentin verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Höhe der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt an die Fraktionen vorzulegen. Im laufenden Jahr sind die Zahlungen an die Fraktionen im Etat des Deutschen Bundestages mit insgesamt 126.084.000 Euro ausgewiesen, woraus sich dem Bericht zufolge ein monatlicher Grundbetrag pro Fraktion von 469.742 Euro und ein monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 9.806 Euro ergibt. Die Oppositionsfraktionen erhalten einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied.
Wie die Bundestagspräsidentin weiter mitteilt, ergab sich aus den bis 30. Juni 2023 vorgelegten Rechnungen der Fraktionen, dass die Geldleistungen zu 78 Prozent für Personalausgaben und zu 22 Prozent für Sachausgaben verwendet wurden. Laut Statistischem Bundesamt habe sich bei der Entwicklung ausgewählter Teilindizes des Verbraucherpreisindexes im Juli 2023 eine jahresdurchschnittliche Preiserhöhung von 4,33 Prozent bei den Kosten für Personenbeförderung, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen, Kosten für Post und Telekommunikation, Informationsverarbeitungsgeräte, Reparatur an Audio-, Foto- und IT-Geräten und Zubehör sowie Druckerzeugnisse ergeben. Angesichts dessen sei es notwendig, die Geldleistungen um 0,95 Prozent für 2024 zu erhöhen.
Laut Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst erhielten die Beschäftigten 2023 und 2024 Einmalzahlungen von insgesamt 3.000 Euro als Inflationsausgleichsgeld, heißt es in dem Bericht weiter. Vom 1. März 2024 an werde zunächst der Sockelbetrag der Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben und anschließend linear um 5,5 Prozent erhöht. Die Erhöhung der Entgelte ab März 2024 führe zu einem finanziellen Mehraufwand bei den Fraktionen, der in Höhe von 11,5 Prozent zu berücksichtigen sei. Aufgrund des Ausgabenanteils für das Personal sei es notwendig, die Geldleistungen um 7,47 Prozent anzuheben, so die Bundestagspräsidentin. Die tarifliche Zahlung des Inflationsausgleichsgeldes werde bei der Anpassung jedoch nicht dauerhaft berücksichtigt. Die Erhöhungen um 0,95 Prozent für Sach- und um 7,47 Prozent für Personalausgaben führten zur Anhebung der Geldleistungen um insgesamt 8,42 Prozent.