Zwei Anhörungen zum Wachstumschancengesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird am Montag (6. November 2023) zwei öffentliche Anhörungen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Wachstumschancengesetzes (20/8628) durchführen. Die erste Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll zwei Stunden dauern. Thema sind die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Unternehmensbesteuerung. Die zweite Anhörung wird um 13.30 im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses beginnen und soll auch zwei Stunden dauern. Hierbei geht es um die Maßnahmen des Gesetzentwurfs, die nicht die Unternehmensbesteuerung betreffen.
Mit dem Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Dazu soll eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt werden. Unternehmen sollen Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen erhalten. Die steuerliche Forschungsförderung soll verbessert werden. Außerdem will die Regierung das Steuersystem vereinfachen und modernisieren. Vorgesehen ist unter anderem eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie für Wohngebäude. Verbesserungen sind auch beim steuerlichen Verlustabzug vorgesehen. Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll auf 1.000 Euro erhöht werden.
Als Sachverständige zur ersten öffentlichen Anhörung sind geladen: Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm), Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Deutsche Industrie- und Handelskammer, Handelsverband Deutschland (HDE), Professor Roland Ismer (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Als Sachverständige zur zweiten öffentlichen Anhörung sind geladen: Bund der Steuerzahler, Bundessteuerberaterkammer, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Steuerberaterverband, Professor Dirk Kiesewetter (Julius-Maximilians-Universität Würzburg), Professor Gregor Kirchhof (Universität Augsburg), Professorin Christine Osterloh-Konrad (Konrad Eberhard Karls Universität Tübingen) und ZIA - Zentraler Immobilien Ausschuss
Zur Teilnahme an der öffentlichen Anhörung ist eine Anmeldung unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums unter der E-Mail-Adresse anmeldung-finanzausschuss@bundestag.de erforderlich. Eine Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung wird in der Mediathek des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt werden.