23.10.2023 Gesundheit — Antwort — hib 790/2023

Keine Korrekturbitten des Gesundheitsministeriums

Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium hat im ersten Vierteljahr 2022 nicht um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersuchen lassen. Das Ministerium gebe in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die vom Ministerium veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und der Hinweis als geeignet und angemessen erachtet werde, heißt es in der Antwort (20/8751) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8491) der AfD-Fraktion.

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