Virtuelle Hauptversammlung und Aktionärsdemokratie
Berlin: (hib/SCR) Nach Meinung der Bundesregierung wirken sich virtuelle Hauptversammlungen nicht nachteilig auf die „sogenannte Aktionärsdemokratie“ auf. Das schreibt sie in einer Antwort (20/8385) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8199). In der Antwort hebt die Bundesregierung die seit Juli 2022 bestehende Möglichkeit für Aktiengesellschaften, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen, als notwendigen Schritt in der Digitalisierung hervor. Ein Standortnachteil sei mit der Regelung nicht verbunden, betont die Bundesregierung. Berichte über technische Probleme bei „vereinzelten virtuellen Hauptversammlungen“ führt die Bundesregierung auf den Umstand zurück, dass die technischen Dienstleister in der betreffenden Hauptversammlungssaison Erfahrungen mit den neuen Abläufen hätten sammeln müssen. „Jedenfalls beruhen die Probleme auf praktischen und technischen Abläufen, nicht aber auf den gesetzlichen Grundlagen“, heißt es weiter.