Kein Fehlverhalten bei BMDV-Abteilungsleiter erkennbar
Berlin: (hib/HAU) Dem Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Stefan Schnorr, zufolge gibt es keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten beziehungsweise eine Verletzung von dienstlichen Pflichten des BMDV-Abteilungsleiters für Grundsatzangelegenheiten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8226) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8078) hervor. Nach Ansicht der Unionsfraktion steht der Vorwurf im Raum, dass der für die Gewährung von Fördergeldern aus dem „Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ verantwortliche Abteilungsleiter Prof. Dr. B. „Privates mit Dienstlichem vermischt hat“. Laut Medienberichten, so schreibt die Unionsfraktion in der Kleinen Anfrage, unterhalte der Ministeriumsmitarbeiter private Freundschaften sowohl zum Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen Verbandes (DWV) wie auch zu einem durch das Programm geförderten Unternehmer, der mit den Fördergeldern ein Wasserstoffzentrum aufzubauen beabsichtige.
Die persönliche Bekanntschaft des Abteilungsleiters zu Vertretern des DWV sei im BMDV bekannt, heißt es in der Antwort. Im Frühjahr 2021 habe der Vorstandsvorsitzende des DWV am Rande einer Veranstaltung Prof. Dr. B. auf das seitens des BMUV geförderte Innovationscluster „HySteel“ hingewiesen, schreibt die Bundesregierung. Im Nachgang (April 2021) habe der Vorstandsvorsitzende des DWV hierzu erläuternde Unterlagen zu einem möglichen Innovationscluster zu Wasserstoff in der Mobilität, nach dem Vorbild von HySteel, an Prof. Dr. B. übermittelt. Dieser habe die Unterlagen an das zuständige Fachreferat im BMDV zur fachlichen Prüfung übermittelt.
Der Zwischenbericht der im Ministerium mit der Aufklärung der Vorgänge befassten Stabsstelle Innenrevision, Korruptionsbekämpfung kommt der Vorlage zufolge zu dem Ergebnis, „dass eine weitere Befassung von Prof. Dr. B. im nachgelagerten Bewilligungsverfahren nicht festgestellt werden konnte und es keine Anhaltspunkte für eine Umgehung des Dienstweges gibt“. Prof. Dr. B. habe keine Änderungen an den Förderempfehlungen der Fachreferate veranlasst oder vorgenommen.
Es gebe zudem keine Anhaltspunkte dafür, „dass Prof. Dr. B. mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf die Gewährung von Fördergeldern an den Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen Verband (DWV) und den in der Presse genannten Unternehmer genommen hat“. Auch habe es keine direkten Kontakte zwischen Prof. Dr. B. und dem Unternehmer im Rahmen der beantragten Förderungen, die Gegenstand der aktuellen internen Prüfung sind, gegeben. „Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen“, fügt die Regierung hinzu.