24.07.2023
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 566/2023
Verwaltungskosten bei der Rentenversicherung
Berlin: (hib/DES) Die Deutsche Rentenversicherung verbucht für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 einen etwa gleichbleibenden Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben. Dies geht aus einer Antwort (20/7429) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6967) der AfD-Fraktion hervor. So habe dieser Anteil an den Gesamtkosten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bei rund einem Prozent, bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bei etwa 0,9 Prozent und bei den Regionalträgern bei zirka 1,3 Prozent gelegen.
Weitere Informationen über die Nettoverwaltungskosten sowie die Zahl der Versicherten ist den Tabellen der Antwort zu entnehmen.