19.07.2023 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 562/2023

Kosten für Accounts in sozialen Netzwerken nicht bezifferbar

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung kann die Gesamtausgaben, die seit Beginn der Wahlperiode jährlich für den Betrieb der Konten des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes in den sozialen Netzwerken entstanden sind, nicht detailliert ausweisen. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/7691) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7121). Unter Gesamtausgaben im Sinne der Fragestellung werde die Gesamtsumme aus Personal- und Sachmitteln je Ressort verstanden, die ausschließlich für den Betrieb der erfragten Accounts verwendet werden, schreibt die Regierung. Das eingesetzte Personal sei aber vielfach auch für andere Aufgaben zuständig gewesen. Sachmittel seien teils auch für andere Zwecke oder Kanäle eingesetzt worden. Das Erstellen von Accounts in den sozialen Netzwerken, in denen die Bundesregierung derzeit Accounts betreibt, ist der Antwort zufolge grundsätzlich kostenfrei.

Wie es weiter heißt, ist die Pflege der Accounts des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes in den sozialen Netzwerken Teilaufgabe unterschiedlicher Arbeitseinheiten im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und im Bundeskanzleramt. Der genaue Anteil dieser Teilaufgabe sei angesichts eines dynamischen Informations- und Kommunikationsaufkommens nicht näher quantifizierbar. Die Anzahl der damit befassten Personen könne auf Grundlage der vorhandener Daten daher nicht gesondert ausgewiesen werden, schreibt die Regierung. Weder vom Twitter-Account des Bundeskanzlers noch von dem des Ostbeauftragten der Bundesregierung seien Nutzerprofile blockiert worden.

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