Entwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes zur Sicherstellung der nationalen Energieversorgung vorgelegt (20/7279). Für 2024 sei selbst bei im Sommer 2023 vollständig gefüllten Gasspeichern mit Blick auf mögliche Extremwetterlagen die Einspeisung von LNG erforderlich, heißt es in dem Entwurf zur Begründung.
Um LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, sei der Ausbau der Importinfrastruktur unverzichtbar. Dabei solle mit dem Gesetz eine zusätzliche Beschleunigung für einzelne Gasfernleitungen erreicht werden. Zudem sollten auch die Voraussetzungen für die Nachnutzung klarer gefasst und operationalisiert werden. Ziel sei es , die Nachnutzung dieser Standorte für ein Wasserstoffderivat rechtlich besser abzubilden und eine behördliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Zudem werden die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Anlagenstandorte fortentwickelt, um insbesondere auch Ergebnisse bisher durchgeführter Machbarkeitsstudien abzubilden.
Zur Sicherung der Energieversorgung werde mit Mukran auf Rügen ein neuer Standort aufgenommen, bei dem sich eine Realisierbarkeit für den Import von LNG abzeichne und der perspektivisch weiterentwickelt werden könne für eine Nutzung der Infrastruktur des Hafens und der Leitungen mit Wasserstoff und dessen Derivaten.
Das Energiewirtschaftsgesetz soll für das Planfeststellungsverfahren eine Konkretisierung der bisher schon angelegten Zulassung von Anbindungsleitungen für LNG-Anlagen erhalten. Ferner werde zur Beschleunigung von Verfahren die Möglichkeit zur Konzentration erweitert.