CDU/CSU-Vorstoß für steuerfreie Energiehilfen abgelehnt
Berlin: (hib/HLE) Die CDU/CSU-Fraktion ist am Mittwoch im Finanzausschuss mit ihrer Forderung nach Aufhebung der Besteuerung der Energiepreispauschale sowie anderer staatlicher Hilfen zur Reduzierung der Energiekosten gescheitert. Anlass des Vorstoßes ist die hohe bürokratische Belastung durch die Besteuerung und ein im Verhältnis dazu stehender geringer Ertrag. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung wurde ein entsprechender Antrag (20/6910) mit der Mehrheit er Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion stimmten dafür, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Aus Äußerungen der Koalitionsfraktionen ging hervor, dass es noch Beratungsbedarf in der Besteuerungsfrage gibt.
In dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion wird die Bundesregierung aufgefordert, Vorschläge vorzulegen, wie auf die Besteuerung der Energiepreispauschale 2022 rückwirkend verzichtet werden könne. Bei den anderen Hilfen soll für ein bürokratiearmes Verfahren gesorgt werden. Sollte es nicht dazu kommen, sollen im nächstmöglichen Gesetzgebungsverfahren die Regelungen zur Besteuerung der Dezember-Soforthilfe bei Privatpersonen gestrichen werden. Zudem soll von allen Maßnahmen zur Besteuerung der Entlastungen aus der Gas- und Strompreisbremse abgesehen werden.
In der Begründung wird unter anderem darauf hingewiesen, dass Minijobber, die die Energiepreispauschale nicht über ihren Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, eigens zur Erlangung der Pauschale eine Steuererklärung abgeben müssten. Auch 96.000 Rentner, die mit dem steuerpflichtigen Anteil ihrer Rente und der Energiepreispauschale erstmals den Grundfreibetrag überschreiten würden, müssten eine Steuererklärung abgeben.
Kritisiert werden zudem die umfassenden Informationspflichten der Versorger und Vermieter. Die von der Ampelkoalition beschlossene Besteuerung bedeute einen weiteren enormen bürokratischen Mehraufwand für alle Beteiligten einschließlich der Finanzverwaltung. So müssten Versorger und Vermieter etwa bei der Dezemberhilfe für alle Kunden und Mieter Meldungen abgeben, obwohl etwa nur zehn Prozent der Steuerpflichtigen von der Besteuerung betroffen sein würden. Die Finanzverwaltung werde Steuerpflichtige in Mehrpersonenhaushalten anschreiben müssen, um zu ermitteln, wer tatsächlich Begünstigter der Entlastungen sei. Schon aus Gründen des nicht vertretbaren Verhältnisses zwischen Verwaltungsaufwand und Ertrag müsse auf die Besteuerung der Beträge verzichtet werden.
Von der Bundesregierung hieß es dazu, wegen des hohen Aufwands hätten sich Finanzminister der Länder an die Bundesregierung gewandt. Vor diesem Hintergrund werde von der Bundesregierung geprüft, ob die Steuerpflicht abgeschafft werden könne.
Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass sie schon früh auf den hohen Aufwand bei der Besteuerung hingewiesen habe. Auch im ursprünglichen Gesetzentwurf sei auf die hohen Bürokratiekosten hingewiesen worden. Das sei ein Hilferuf der Mitarbeiter des Finanzministeriums gewesen. Inzwischen seien weitere bürokratische Belastungen beschlossen worden, wie eine Informationspflicht über die Entlastungswirkung der Gaspreisbremse. Dazu müssten Millionen von Briefen verschickt werden.
Die Preisbremsen und die Energiepreispauschalen seien wichtige Signale gewesen, dass die Koalition die Menschen mit den damals stark steigenden Energiekosten nicht allein gelassen habe, erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die soziale Balance und die haushalterischen Wirkungen habe man im Blick behalten. Die Besteuerung der Vorteile für die zehn Prozent der Steuerzahler, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssten, sei richtig gewesen. Die Bedenken aus den Steuerverwaltungen nehme man ernst und werde sich nicht gegen Vorschläge zur Vereinfachung sperren. Es fehlten aber noch Daten, um die Meinungsbildung abzuschließen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass bei einer Aufhebung der Steuerpflicht der Dezember-Hilfen viele Steuerbescheide rückwirkend korrigiert werden müssten.
Es sei völlig legitim, einmal getroffene Entscheidungen zu hinterfragen, erklärte die FDP-Fraktion im Hinblick auf die Bedenken aus den Ländern. Diese Bedenken zeugten von einem deutlicheren Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag, als das seinerzeit angenommen worden sei.
Die AfD-Fraktion kritisierte die hohe bürokratische Belastung. Das sei so, als wenn man den Bürgern erst 100 Euro wegnehme, anschließend 50 Euro wiedergebe, von denen aber noch Steuern zu zahlen seien. Die meisten Bürger würden nicht verstehen, warum sie jetzt für erhaltene Energiebeihilfen einen Steuerbescheid bekommen würden. Wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies aber auch die AfD-Fraktion darauf hin, dass eine Rückabwicklung der Steuerfälle aus 2022 teilweise schwierig sei.
Die Fraktion Die Linke erklärte, ein Verzicht auf die Besteuerung der Dezember-Soforthilfe sowie der Energiepreishilfen stelle eine Steuerentlastung für hohe Einkommen dar. Einer Entlastung von Spitzenverdienern könne man sich nicht anschließen, hieß es mit Blick auf den Unionsantrag. Die Bundesregierung habe im Dezember im Bundesrat eine Protokollerklärung abgegeben, in der sie eine konkrete Ausgestaltung der Regelungen für Versorger, Mieter, Finanzverwaltung und Wohnungsgesellschaften zugesagt habe. Das sei bis heute nicht geschehen. Falls auf die Besteuerung tatsächlich verzichtet werden sollte, werde sie die Einführung eines temporären Energie-Solis fordern, kündigte die Linksfraktion an.
Die SPD-Fraktion erklärte, die beschlossenen Maßnahmen seien richtig gewesen, um die Menschen zu entlasten. Die Energiepreispauschale sei mit einem hohen Aufwand für die Arbeitgeber verbunden gewesen. Es habe aber keine Möglichkeit für eine direkte Auszahlung gegeben. Eine Rücknahme der Besteuerung der Energiepreispauschale bedeute, dass man die soziale Balance wieder zurücknehme. Es würden außerdem 2,7 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen entstehen. Das sei keine seriöse Haushaltspolitik. Man werde sich das Verhältnis von Aufwand und Ertrag auch bei den Preisbremsen genau anschauen. Für ein Abrücken von der Steuerpflicht müsse es gewichtige Gründe geben.