Deutschland und Namibia halten an Gemeinsamer Erklärung fest
Berlin: (hib/AHE) Sowohl die Bundesregierung als auch die namibische Regierung halten an der „Gemeinsamen Erklärung“ zur Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in Deutsch-Südwestafrika fest. Beide sind der Auffassung, dass noch offene Fragen im Wege von Nachverhandlungen zu klären sind. Das geht aus der Antwort (20/6085) auf eine Kleine Anfrage (20/5788) der Fraktion Die Linke hervor.
Wie die Bundesregierung darin ausführt, seien sie und die Regierung von Namibia im Jahr 2015 in einen Dialog eingetreten, „der die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in Deutsch-Südwestafrika einschließlich des Krieges zwischen 1904 und 1908 zum Gegenstand hatte“. In Form des Entwurfes der „Gemeinsamen Erklärung“ der Deutschlands und Namibias mit dem Titel „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in der Vision für die Zukunft“ liege das Ergebnis seit 2021 vor. Die Erklärung enthalte politische Selbstverpflichtungen beider Parteien.
Wie es weiter heißt, habe sich die Bundesregierung entschieden, den Dialog zur Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit mit der Regierung von Namibia zu führen, die das gesamte namibische Staatsvolk völkerrechtlich vertritt. Mangels rechtlicher Grundlage bestünden weder individuelle noch kollektive Entschädigungsansprüche einzelner Nachfahren von Opfergruppen wie Herero und Nama oder ihrer Verbände gegenüber der Bundesregierung. „Die Bundesregierung weiß sich mit der namibischen Regierung darüber einig, dass über die Verwendung der im Wege einer gemeinsamen Einigung geleisteten Mittel in einem transparenten Verfahren entschieden werden muss, welches eine angemessene Beteiligung der Nachfahren der Opfer des Völkermordes sicherstellt.“