AfD will 18. März als „Tag der deutschen Demokratiebewegung“
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion plädiert dafür, „dem 18. März als Tag der deutschen Demokratiebewegung den Status eines gesetzlichen nationalen Gedenktages zu verleihen“. In einem Antrag (20/6002), der am Donnerstag zur abschließenden Beratung ohne Aussprache auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die sie tragende Koalition veranlassen, „im Deutschen Bundestag am 18. März 2023 eine Gedenkstunde für die am 18. März 1848 gefallenen Patrioten zu veranstalten“.
In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass sich am 18. März dieses Jahres „die nationale bürgerliche Revolution vom 18. März 1848“ zum 175. Mal jähre, ein „Meilenstein in der deutschen Demokratiebewegung“. Wie sie ferner ausführt, mussten die „sich für Freiheit und Demokratie einsetzenden Aufständischen aus allen Schichten der Bevölkerung“ bei den Barrikadenkämpfen in Berlin 270 Tote beklagen und rund 1.000 Verletzte. Der Aufstand habe den Weg für weitere bedeutsame Entwicklungen in der deutschen Demokratie- und Freiheitsbewegung geebnet wie zum Beispiel die Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche, heißt es in dem Antrag weiter.
Wie die Fraktion zugleich darlegt, fanden am 18. März 1990 in der DDR die ersten und einzigen freien und demokratischen Wahlen zur Volkskammer statt. Die Wahlen seien ein „Wegbereiter hin zur Deutschen Einheit“ gewesen.