Regierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz
Berlin: (hib/MIS) Der Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) kommt zu dem Ergebnis, dass der aktuelle Rechtsrahmen der konkreten Anwendung von CCS (Speicherung von CO2 im Untergrund) und auch CCU (Abscheidung, Transport und anschließende Nutzung von CO2) in der Praxis entgegensteht. Aus der 216 Seiten umfassenden Unterrichtung der Bundesregierung (20/5145) geht hervor, dass die Genehmigung von CO2-Leitungen zum Zwecke von CCU rechtlich nicht möglich ist. Gleichzeitig sehen die in dem Bericht analysierten Klimaneutralitätsstudien diese Technologien in unterschiedlichen Abstufungen als einen Teil einer Strategie zur Erreichung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Treibhausgasneutralität für Deutschland bis 2045. Empfehlungen für mögliche Maßnahmen, mit denen grundsätzliche Unsicherheiten in der bestehenden Rechtslage behoben werden könnten, stünden unter dem Vorbehalt einer vertieften Prüfung. Erst in der Carbon Management Strategie (CMS) solle festgelegt werden, wie CCU/S in ein Portfolio von Maßnahmen zur Erreichung von Treibhausgasneutralität in Deutschland eingebettet werden könnte.