05.01.2023
Verteidigung — Antwort — hib 9/2023
Ermittlungen des MAD in digitalen Medien
Berlin: (hib/AW) Der Militärische Abschirmdienst (MAD) führt gemäß Paragraf 1 Absatz 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung offene, verdeckte oder legendierte Ermittlungen in digitalen und sozialen Medien durch. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4943) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4656) mit. Im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen nehme der MAD nach Maßgabe des Paragrafen 12 Absatz 3a des MDAG zudem Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten sowie in den öffentlich sichtbaren Teil sozialer Netzwerke.