Provisionen beim Abschluss von Risikolebensversicherungen
Berlin: (hib/SCR) Die Regulierung von Provisionszahlungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Restschuld- und Risikolebensversicherungen zur Absicherung von Krediten thematisiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/5004). Darin verweist sie auf Medienberichte zu entsprechenden Aktivitäten der europäischen Versicherungsaufsicht sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob nach ihrer Auffassung ein zeitlicher Zusammenhang „zwischen Abschluss eines Darlehensvertrages und Abschluss einer Risikolebensversicherung allein“ ausreiche, damit der Provisionsdeckel des Versicherungsaufsichtsgesetzes greife. Zudem greift die Fraktion eine geplante Änderung an der Finanzanlagenvermittlerverordnung auf.