Rückstellung der Betreiber für den AKW-Rückbau
Berlin: (hib/SAS) Die Rückstellung der Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) für Rückbauverpflichtungen, die aus Aufstellungen nach Paragraf 2 Absatz 1 Transparenzgesetz hervorgehen, betrugen zum 31. Dezember 2021 auf Basis der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse insgesamt etwa 20,2 Milliarden Euro (2020: 21,6 Milliarden Euro). Das geht aus dem „Bericht nach Paragraf 7 des Transparenzgesetzes - Rückbau von Kernkraftwerken“ hervor, der als Unterrichtung der Bundesregierung (20/4558) vorliegt.
Die Kosten des Nach- und Restbetriebs werden im Rückbauverfahren mit acht Milliarden Euro (2020: 8,5 Milliarden Euro) veranschlagt, für die Reststoffbearbeitung und Verpackung 6,7 Milliarden Euro (2020: 7,6 Milliarden Euro). Die eigentlichen Abbauarbeiten werden wie im Vorjahr auf 5,5 Milliarden Euro beziffert.
Zu Beginn des Jahres 2022 hätten sich von den 23 Anlagen vier im Nachbetrieb und 16 in der Phase der Stilllegung und des Abbaus befunden, heißt es im Bericht. Der Rückbau schreite „spürbar“ voran. Die vorgehaltenen Rückstellungen würden damit voraussichtlich weiter sinken.