Zweite Anhörung zum Jahressteuergesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird am Montag, dem 28. November, eine weitere öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Jahressteuergesetzes (20/3879, 20/4229) durchführen. Die Anhörung soll um 13 Uhr beginnen.
Dabei soll es auch um zu erwartende Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gehen, die die Umsetzung der EU-Verordnung zu den Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise betreffen. Unter anderem sollen in den Wirtschaftsjahren 2022 oder 2023 entstandene Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren eine bestimmte Grenze des Durchschnittsgewinns übersteigen, besteuert werden. Außerdem soll die Steuerpflicht der Gas-Umlage Thema der öffentlichen Anhörung werden. Vorgesehen ist hier ein sozialer Ausgleich, so dass sich nur bei Steuerpflichtigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen durch die Gaspreisbremse erhöhen soll.
Als Sachverständige sind geladen: Heribert Anzinger (Universität Ulm), Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Dietmar Gosch (WTS Group AG) und David Hummel (Universität Leipzig).