Regierung erläutert Verständnis des Begriffs „herabwürdigen“
Berlin: (hib/STO) Die Verwendung des Begriffs „herabwürdigen“ im Verfassungsschutzbericht 2020 erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3126) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2550). Danach bezieht sich die Fragestellung, was die Bundesregierung unter diesem in dem Bericht verwendeten Begriff versteht, auf Ausführungen zum Verein „Ein Prozent e. V.“ (Verdachtsfall). Dieser Verein fördere nicht nur Projekte von anderen Gruppierungen, sondern trete auch mit eigenen Kampagnen an die Öffentlichkeit, schreibt die Bundesregierung weiter. Dabei produziere der Verein unter anderem eigene Videos und publiziere Broschüren beziehungsweise Flyer.
„In diesen dem Verein zuzurechnenden Produkten werden ausländische Personengruppen, zuvorderst Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende arabischer Herkunft, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise verächtlich gemacht“, führt die Bundesregierung ferner aus. „Ein Prozent e. V.“ (Verdachtsfall) bringe diese Personengruppen nachhaltig und generalisierend mit Kriminalität in Verbindung. Der Verein treffe „derart pauschalisierende Aussagen, dass eine Verbindung zwischen ausländischer Herkunft und Kriminalität behauptet wird, die geeignet ist, diese Personengruppe herabzuwürdigen“.