Regierung: Das Kammerwesen ist nicht zu beanstanden
Berlin: (hib/EMU) Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Pflichtmitgliedschaft selbständiger Handwerker in den Handwerkskammern nicht zu beanstanden. Deshalb sei keine Anpassung des geltenden Rechts geplant, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/2735) auf eine Kleine Anfrage (20/2428) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten hatten wissen wollen, ob die Bundesregierung plane, eine Reform der „Zwangsmitgliedschaft“ anzugehen.
Man halte zudem das Kammerwesen und das System der funktionalen Selbstverwaltung für „zeitgemäß und sachgerecht“, heißt es weiter in der Antwort. Die AfD-Fraktion hatte als Kritik an dem System unter anderem hohe Beiträge und „Misswirtschaft“ angeführt. „Die Industrie- und Handelskammern nehmen öffentliche Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung, etwa bei der dualen Berufsbildung, effizient wahr und halten darüber hinaus regelmäßig ein umfangreiches Serviceangebot für ihre Mitglieder vor“, schreibt die Bundesregierung als Replik.
Auf die Frage der Abgeordneten, ob der deutschen Wirtschaft durch die Abschaffung des Kammerwesens ein Schaden entstünde, lautet die Antwort, dass ohne das Kammersystem und die damit verbundene Pflichtmitgliedschaft wichtige Funktionen der funktionalen Selbstverwaltung verloren gingen. Die Schaffung anderer Strukturen anstelle des Kammersystems würde zudem höhere Kosten für die Betroffenen nach sich ziehen.