In Deutschland befindliche Ausländer ohne Identitätsnachweis
Berlin: (hib/STO) Von den Ende vergangenen Jahres im Ausländerzentralregister (AZR) erfassten in Deutschland aufhältigen Personen liegt laut Bundesregierung bei 390.937 kein gültiger im AZR gespeicherter Identitätsnachweis vor. Als gültiger Identitätsnachweis ist dabei ein für Deutschland erteilter Aufenthaltstitel oder eine Duldung oder ein anerkanntes Pass- beziehungsweise Passersatzdokument anzusehen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2496) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2218) ausführt. Danach lag die Zahl der Asylerstantragsteller im Alter ab 18 Jahren ohne Identitätspapiere (Pass, Passersatz, Personalausweis) im vergangenen Jahr bei 33.621 und die Zahl der Erstantragsteller ab 18 Jahren mit Identitätspapieren bei 41.331.