23.05.2022 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 259/2022

Bund unterstützt sozialen Wohnungsbau der Länder

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung unterstützt den sozialen Wohnungsbau der Länder in den Jahren 2022 bis 2026 mit 14,5 Milliarden Euro. Darin enthalten sind laut einer Antwort (20/1824) auf eine Kleine Anfrage (20/1449) der Fraktion Die Linke die Mittel für das im Koalitionsvertrag angekündigte Bund-Länder-Programm für studentisches und Auszubildenden-Wohnen ab dem Programmjahr 2023. Bereits im Programmjahr 2022 stünden zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, davon eine Milliarde für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau.

Die Bewilligungszahlen der vergangenen zehn Jahre für den geförderten Neubau von Sozialmietwohnungen sowie die Zahl der 2020 aus der sozialen Bindung gefallenen Sozialmietwohnungen führt die Bundesregierung in verschiedenen Anlagen auf. Sie betont, dass sie selbst nicht beabsichtige, Sozialwohnungen zu errichten. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsordnung weise den Ländern beim sozialen Wohnungsbau die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz zu.

Zwar habe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen der Wohnraumoffensive und ihres eigenen Wohnungsneubauprogramms bisher insgesamt 56 Wohnungen fertiggestellt und darüber hinaus bis zum Ende des Jahres 2021 mit dem Bau von 920 Wohnungen begonnen. Sozialwohnungen seien hierin aber nicht enthalten. Alle Wohnungen dienten der Wohnungsfürsorge des Bundes, mithin zur Unterbringung von Wohnungsfürsorgeberechtigten.

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