Pilotprojekt „Digitaler Hotel-Check-In“
Berlin: (hib/STO) Über das Pilotprojekt „Digitaler Hotel-Check-In“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1179) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/968). Darin schrieb die Fraktion, dass durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz im Januar 2020 die Hotelmeldepflicht für digitale Lösungen geöffnet worden sei. Im Rahmen des Pilotprojekts „Digitaler Hotel-Check-In“, das die Bundesregierung mit Partnern aus der Wirtschaft ins Leben gerufen habe, sei 2021 für Mitarbeiter ausgewählter Unternehmen die Möglichkeit geschaffen worden, bei Geschäftsreisen ohne physischen Kontakt per Smart-Phone in teilnehmenden Hotels digital einzuchecken.
Zur Frage nach dem Beginn und Ende des Pilotprojekts verweist die Bundesregierung darauf, dass die beteiligten Partnerhotels für den Einsatz des digitalen Hotel Check-ins gemäß der Experimentierklausel im Bundesmeldegesetz jeweils eine Genehmigung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) benötigen. Die im Rahmen des Pilotprojekts erteilten Genehmigungen seien im November 2021 ausgelaufen. „Verlängerungsanträge wären grundsätzlich möglich“, heißt es in der Antwort weiter.
Danach war der „Go-Live des Pilotbetriebs, mit welchem Angestellten der projektbeteiligten Unternehmen Deutsche Bahn, Lufthansa, Bosch und BWI die Nutzung der Lösung zum Check-in bei den teilnehmenden Hotelketten Steigenberger, Motel One und Lindner im Rahmen von Dienstreisen ermöglicht wurde“, am 17. Mai 2021 erfolgt. „Seit dem Rückzug der ID Wallet aus den App Stores im Zusammenhang mit dem versuchten Go-Live des digitalen Führerscheinnachweises am 26. September 2021 ist auch die Nutzung dieser Pilotlösung nicht mehr möglich“, führt die Regierung ferner aus. Über den Zeitpunkt einer möglichen erneuten Inbetriebnahme der Lösung sei aufgrund ausstehender Entscheidungen zum weiteren Vorgehen zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage möglich.
An dem Pilotprojekt waren den Angaben zufolge über die drei teilnehmenden Hotelketten insgesamt 112 Beherbergungsbetriebe beteiligt. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, kam es durch die Corona-Krise im Verlauf des Projekts zu einer gegenüber Normalbedingungen reduzierten Reisetätigkeit, doch habe dies aus ihrer Sicht die Aussagekraft des Pilotbetriebs nicht signifikant eingeschränkt.