Getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen
Berlin: (hib/HAU) Eine getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen ist nach Ansicht der Bundesregierung unter dem aktuellen EU-Rechtsrahmen zwingend geboten. Die Netzentgelte der Fernleitungsnetzbetreiber unterlägen einer Regulierung durch die Bundesnetzagentur in unmittelbarer Anwendung europäischen Rechts, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32533) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32119). Nach dem geltenden Rechtsrahmen müssten der Wasserstoff- und der Erdgasnetzbetrieb „regulatorisch zwingend getrennt betrachtet werden“. Eventuell bestehende Kostenrisiken wären daher derzeit aufgrund der eindeutigen europarechtlichen Vorgaben getrennt zu betrachten, schreibt die Regierung.
Die Diskussion um eine getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen und die Allokation von Kostenrisiken habe eine starke europäische Dimension. Es sei zu erwarten, dass die für Ende dieses Jahres angekündigte Überarbeitung der geltenden EU-Regeln für den Gasmarkt (Gasrichtlinie und Gasverordnung) der Europäischen Kommission auch Anhaltspunkte für die weitere Ausgestaltung des Rechtsrahmens für die Wasserstoffwirtschaft enthalten wird. In diesem Zusammenhang könne es erforderlich werden, die getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen sowie Risiken einer gemeinsamen Regulierung erneut zu betrachten und zu bewerten. „Es ist dabei aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, dass den Mitgliedstaaten auch bei einer europäischen Lösung hinreichende Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung einer zukünftigen Regulierung verbleiben und die zukünftige Regulierung des reinen Wasserstoff- und des Erdgasnetzes effektiv aufeinander abgestimmt werden“, heißt es in der Antwort.