05.10.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 1047/2021

Keine Korrekturbitten vom Bundessozialministerium

Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Januar 2020 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das geht aus der Antwort (19/32363) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32052) der AfD-Fraktion hervor.

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