Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zur Abwehr illegal fliegender Drohnen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/14595) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14166). Danach hat die Bundesregierung am 15. Januar dieses Jahres Regelungsvorschläge zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, mit dem die Bundeswehr bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall die Befugnis erhalten soll, illegal fliegende Drohnen abzuwehren. Voraussetzung sei, dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind und entsprechende Unterstützung anfordern, führt die Bundesregierung weiter aus. Der Gesetzentwurf soll der Antwort zufolge durch die Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden.