22.01.2025 Inneres und Heimat — Antwort — hib 39/2025

Modulare Ausgestaltung von Integrationskursen

Berlin: (hib/STO) Die modulare Ausgestaltung von Integrationskursen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/14561) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14167). Danach besteht ein Integrationskurs „aus sieben (Allgemeiner Integrationskurs) beziehungsweise zehn Kursabschnitten (Spezialkurs) bei jeweils 100 Unterrichtseinheiten (UE) je Kursabschnitt“. Davon entfallen laut Vorlage 600 beziehungsweise 900 Unterrichtseinheiten auf den Sprachkursteil und 100 Unterrichtseinheiten auf den Orientierungskurs.

Die modulare Ausgestaltung ermögliche sowohl einen späteren Einstieg für Teilnehmer mit Vorkenntnissen als auch Wechsel, Hoch- und Rückstufungen aus pädagogischen Gründen, führt die Bundesregierung weiter aus. Ein Kurs müsse nicht zwingend durchgängig vom ersten bis zum letzten Modul besucht werden.

Für Teilnehmer an bestimmten Kursarten könnten zusätzlich bis zu 300 Unterrichtseinheiten für Wiederholende bewilligt werden, heißt es in der Antwort des Weiteren. Die zusätzlichen „Wiederholer-Stunden“ könnten, müssten aber nicht als 300 Unterrichtseinheiten umfassender „Wiederholerkurs“ absolviert werden. Die Stunden könnten beispielsweise auch eingesetzt werden, um nach einer Rückstufung den Kurs bis zu dessen Ende zu besuchen oder die letzten drei Abschnitte eines anderen Kurses zu absolvieren. Seit der am 7. Dezember 2024 in Kraft getretenen fünften Änderung der Integrationskursverordnung sind den Angaben zufolge „Wiederholer-UE nur noch für Teilnehmende in Alphabetisierungskursen und Kursen mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf (gering Literalisierte) vorgesehen“.