27.12.2024 Recht — Gesetzentwurf — hib 896/2024

AfD will Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen bestrafen

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen“ (20/14218) vorgelegt. Die Fraktion schlägt darin vor, im Strafgesetzbuch zwei neue Paragrafen zur Durchführung und zur Werbung zur Durchführung von Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen einzuführen.

Danach soll grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, „wer eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung einer Geschlechtsanpassung (Transition) oder die Gabe von Pubertätsblockern als Vorstufe einer Transition bei Minderjährigen erbringt“. In bestimmten Fällen, „wenn die minderjährige Person ihre Fortpflanzungsfähigkeit verliert oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird“, soll der Strafrahmen laut Entwurf zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe liegen. Die Werbung will die AfD-Fraktion mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wissen.

„Seit Jahren steigt die Anzahl heranwachsender Kinder und Jugendlicher, die mit Pubertätsblockern oder Geschlechtshormonen behandelt werden, weil sie sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren. Die Behandlung dieser früher Geschlechtsidentitätsstörung, heute Geschlechtsinkongruenz oder Geschlechtsdysphorie genannten Problematik mit Pubertätsblockern oder gegengeschlechtlichen Hormonen unterliegt einer starken Zunahme, obwohl in Studien die gravierenden gesundheitlichen wie psychologischen Nebenwirkungen und irreversiblen Spätfolgen dieser Medikamente nachgewiesen wurden“, führt die Fraktion zur Begründung an.