Sachverständige unterstützen Bürokratieabbau im Ehrenamt
Berlin: (hib/SCR) Der Rechtsausschuss hat sich am Mittwochmittag im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Bürokratieabbau in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit befasst. Die Sachverständigen nahmen konkret zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/12982) unter dem Titel „Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten - Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“ Stellung.
In ihrem Antrag fordert die Fraktion von der Bundesregierung, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, unter anderem die Bürokratiebelastung im Ehrenamt transparenter zu machen und ein 25-Prozent-Bürokratieabbauziel im Ehrenamt festzulegen. Die Bundesregierung solle außerdem eine „One in, two out“-Regel einführen: Für jede neue Bürokratiebelastung müssten künftig doppelt so viele bestehende Belastungen abgebaut werden. Auch die Eintragung von Satzungs- und Vorstandsänderungen bei gemeinnützigen Vereinen solle konsequent vereinfacht werden. Online-Anmeldungen sollten in der Praxis vom Ausnahme- zum Regelfall werden. Zudem fordern die Unionsabgeordneten, dass die öffentliche Beglaubigung - wie in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz - auch über andere Stellen kostengünstig ermöglicht wird.
Die Sachverständigen begrüßten das Anliegen des Antrags nachdrücklich. Mit Blick auf die Forderungen der Union warb beispielsweise Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, dafür, möglichst viele der Maßnahmen umzusetzen. Der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige betonte, wie wichtig es sei, Transparenz über die Belastungen der Vereine und Ehrenamtlichen herzustellen.
Gisela Meister-Scheufelen, ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, hob hervor, dass aus Erhebungen des Normenkontrollrats hervorgehe, dass Bürokratie nach der Neubesetzung von Funktionsämtern zu den wesentlichen Herausforderungen für Vereine und Ehrenamt zähle. Dies gelte insbesondere für Datenschutz- und Steuerrecht. Die ebenfalls von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige unterstrich, dass auch Verfahren und Verwaltungspraxis eine wichtige Rolle spielten. Dabei hätten die Länder eine „ganz wichtige Verantwortung“.
Lilian Schwalb (Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement) wies auf bürokratische Hürden im Förderbereich hin. Diese müssten durch „einfache, angemessene, einheitliche und transparente Förderbedingungen“ reduziert werden, sagte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.
Jürgen Wagner, Bundesbeauftragter Vereinsrecht der DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V., betonte, dass aus der Vereinspraxis jede Erleichterung begrüßt werde. Die „überbordende Bürokratie“ müsse vollständig abgebaut werden, forderte der ebenfalls von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.
Professor Clemens Pustejovsky (Hochschule für Musik, Freiburg) sprach sich dafür aus, die Gemeinnützigkeitsprüfung zu vereinfachen. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige betonte zudem, dass mehr Rechtssicherheit im Satzungsrecht geschaffen werden müsse.
Hendrik Pusch, Justiziar des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. (DOSB), führte aus, dass sich Ehrenamtliche eigentlich auf „wertvolle inhaltliche Arbeit“ konzentrieren sollten. Allerdings sei die Menge und Komplexität der Bürokratie durch neue Registerpflichten, Datenschutzbestimmungen und steuerrechtliche Regelungen gestiegen. Das Ziel, Engagement und Ehrenamt durch Bürokratieabbau zu fördern, werde daher mit „offenen Armen“ begrüßt, sagte der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige.
Die ursprünglich auf zwei Stunden angesetzte Anhörung fiel aufgrund eines verspäteten Beginns deutlich kürzer aus. Die nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses hatte zuvor erheblich länger gedauert.
Insgesamt nahmen neun Sachverständige zu dem Antrag Stellung. Neben den genannten waren dies der von der Grünen-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige Stefan Diefenbach-Trommer (Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e. V.), der von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige Stefan Tremmel (Bundesoberst des Sauerländer Schützenbundes e. V.) und die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige Professorin Birgit Weitemeyer (Bucerius Law School).
Die Anhörung im Video sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen sind abrufbar auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1024892-1024892.