Abgabe von Wasserpfeifentabak in Sisha-Bars
Berlin: (hib/HLE) Um die Abgabe von Wasserpfeifentabak in sogenannten Sisha-Bars geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (20/14194). Dabei thematisieren die Abgeordneten die Auffassung der Zollverwaltung, wonach es unzulässig sei, in Shisha-Bars Einzelportionen aus Tabak-Großpackungen an Konsumenten abzugeben. Nach Ansicht der FDP-Fraktion besteht angesichts der Gesetzeswortlaute eine Rechtsunsicherheit, ob die Abgabe von Einzelportionen von Wasserpfeifentabak in Shisha-Bars tatsächlich verboten und ein Verstoß überhaupt sanktionierbar ist. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob es der Haltung der Bundesregierung entspricht, dass die Einzelportionsabgabe von Wasserpfeifentabak in Form der Entnahme von Einzelportionen aus versteuerten Gebinden in Shisha-Bars verboten ist.