Prüfung eines etwaigen AfD-Verbotsantrags gefordert
Berlin: (hib/STO) Eine Gruppe von 43 Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat einen Antrag zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines etwaigen Verbotsantrags gegen die AfD (20/14105) vorgelegt. Es bestünden erhebliche Anzeichen dafür, dass die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) darauf ausgehe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, und damit die Voraussetzungen eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht erfülle, heißt es in der Vorlage. Daher soll der Bundestag nach dem Willen der 43 Grünen-Parlamentarier prüfen, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Dazu soll Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) dem Antrag zufolge vom Parlament beauftragt werden, „alsbald Gutachter zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrages auf Verbot der ,Alternative für Deutschland' zu bestimmen“. Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Antragsteller den beauftragten Gutachtern alle ihr und den ihr nachgeordneten Behörden verfügbaren Materialien zur Verfügung stellen, die für diese Prüfung sachdienlich sein könnten; die Länder sollen „insoweit um Unterstützung ersucht“ werden.
„Vor dem Hintergrund des Ergebnisses dieser Prüfung entscheidet der Deutsche Bundestag zeitnah über die Einleitung eines Verbotsverfahrens“, heißt es in dem Antrag weiter. Falls sich das Parlament dann für einen Verbotsantrag entscheidet, sollen danach die Bundesregierung und die Länder ersucht werden, eine Beachtung des „Gebots strikter Staatsfreiheit“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu gewährleisten.
In der Begründung schreiben die Abgeordneten, nicht nur die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder, die Landesverbände der AfD teilweise als gesichert rechtsextrem einstufen, sondern auch zahlreiche öffentlich bekannte Tatsachen und das eigene Erleben im Bundestag böten deutliche Indizien, dass es sich bei der AfD um eine im Sinne des Grundgesetz-Artikels 21 verfassungswidrige Partei handelt. Das allein reiche jedoch nicht, „um jetzt einen - aussichtsreichen - Verbotsantrag zu stellen, und damit auch nicht, einen entsprechenden Beschluss zu fassen“.
Das Beweismaterial müsse bei Antragstellung umfassend und mit einer Erklärung strikter Staatsfreiheit aller Beweise vorgelegt werden, „um nicht schon hier in die Gefahr des Scheiterns zu laufen“, führen die Antragsteller weiter aus. In „Ausübung der Verantwortung, die dem Deutschen Bundestag obliegt“, sei es daher richtig, sich jetzt das Material für eine gründliche Prüfung zu verschaffen und dann auf Grund einer fundierten Begutachtung über das Stellen eines Verbotsantrages zu entscheiden.