Bundesregierung will Sprengstoffgesetz verschärfen
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung will zur effektiven Ahndung und Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit „explosions-gefährlichen Stoffen“ das Sprenstoffgesetz und weitere Gesetze verschärfen und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/14040) vorgelegt. Danach soll zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten geschaffen werden. Um eine wirkungsvolle Strafverfolgung in diesen Fällen zu ermöglichen, soll zudem der Straftatenkatalog für die Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung erweitert werden.
Zugleich sieht der Entwurf den Angaben zufolge die Einführung der Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz vor. Der Tatbestand des Paragrafen 308 des Strafgesetzbuchs soll um einen Qualifikationstatbestand ergänzt werden, „der das spezifische Unrecht von Sprengstoffexplosionen zur Begehung von Diebstahlstaten angemessen erfasst“. Zudem sollen laut Vorlage unter anderem die Strafvorschriften für das unerlaubte Lagern, Verbringen und Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe auf den nicht gewerblichen Bereich ausgeweitet werden.
Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, haben sich innerhalb der vergangenen zehn Jahre „die Fälle der missbräuchlichen Verwendung explosionsgefährlicher Stoffe durch das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ von 871 Fällen im Jahr 2012 auf 1.934 Fälle im Jahr 2023 mehr als verdoppelt. Insbesondere im Bereich der Sprengung von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Diese hätten allein von 2021 auf 2022 bundesweit um 26,5 Prozent zugenommen. Auch hinsichtlich sonstiger Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz sei in den vergangenen Jahren ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.