Bundesregierung will Nutzhanf liberalisieren
Berlin: (hib/NKI) Der Anbau von Nutzhanf soll erleichtert und der Umgang damit liberalisiert werden. Dafür wird die sogenannte Missbrauchsklausel gestrichen und der Indoor-Anbau von Nutzhanf zugelassen. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (20/14043) vor, mit dem der Anbau von Nutzhanf gefördert und die Verwertung der Pflanzenteile in Produkten wie Textilien, Lebensmitteln oder Kosmetik vorangebracht werden soll.
Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Streichung der sogenannten Missbrauchsklausel. Diese legt fest, dass der Verkehr mit Nutzhanf nur dann zulässig sein soll, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. In der Rechtsprechung ist diese Voraussetzung unter der Geltung des Betäubungsmittelgesetzes bisher „sehr restriktiv ausgelegt worden“, heißt es in dem Entwurf. Die Anwendung der Missbrauchsklausel stelle daher ein ernsthaftes Hindernis für die Entwicklung dieses Sektors dar. Es lägen jedoch keine Belege vor, dass der Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken tatsächlich stattfinde.
Der Nutzhanfanbau in Deutschland solle ausgebaut werden, weil er „vielfältige Vorteile in Sachen nachhaltige Rohstoffe, Abmilderung des Klimawandels und Biodiversität“ biete. Die Ernte könne auf verschiedenste Weise genutzt werden. Die Samen könnten als Lebensmittel, etwa im Müsli oder für die Herstellung von Speiseöl, verwendet werden. Die Fasern eigneten sich für die Herstellung von Baustoffen, Verbundwerkstoffen, Papier und Seilen. Und auch in Tees, Kosmetik und Arzneimitteln gebe es Verwendungsgebiete für Nutzhanferzeugnisse.
Außerdem soll auch der Indoor-Anbau von Nutzhanf zugelassen werden. Der Indoor-Anbau eröffne „weiteren Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere auch im ländlichen Raum, über die Landwirtschaft hinaus Möglichkeiten, Nutzhanf anzubauen, insbesondere für die Gewinnung von Cannabidiol (CBD)-haltigen Produkten“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Die Bundesregierung sieht in dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung“ einen „weiteren Schritt auf dem Weg zu einer vernunftgesteuerten Politik in Bezug auf Hanf“. Dabei sei auch bei Nutzhanf der Schutz von Verbrauchern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren von Tetrahydrocannabinol (THC) in Lebensmitteln sichergestellt.