Verordnung zur Anhebung des Pflegebeitrags beraten
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat sich mit der sozialen Pflegeversicherung und der geplanten Anhebung des Beitragssatzes im kommenden Jahr befasst. Der Ausschuss nahm am Mittwoch die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung (20/13710) mehrheitlich zur Kenntnis.
Der Beitragssatz soll der Verordnung zufolge mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen angehoben werden. Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Punkte führe jährlich zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro. Mit dem höheren Beitrag sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ab dem Jahr 2025 gesichert, heißt es in der Vorlage.
Abgeordnete der Opposition machten in der Ausschusssitzung ihren Widerspruch deutlich. Nach Ansicht der Linken werden mit den geplanten Beitragssatzanhebungen in der Pflege- und Krankenversicherung bei zusätzlich steigenden Lebenshaltungskosten insbesondere die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen sowie Rentner belastet. Die Regierung solle das Defizit in der Pflegeversicherung auf andere Weise ausgleichen. Ein Änderungsantrag der Linken fand keine Mehrheit.