Höherer Kreditspielraum für die EIB
Berlin: (hib/BAL) Die Europäische Investitionsbank (EIB) soll künftig mehr Kredite vergeben können. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (20/13949), der ihr auf Ministerebene ermöglichen soll, einer entsprechenden Satzungsänderung des öffentlichen Förderinstituts im Rat der Europäischen Union zuzustimmen.
Konkret soll die sogenannte Gearing Ratio als feste Kennzahl aus der Satzung der EIB gestrichen werden. Künftig soll diese durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats festgelegt werden. Derzeit beträgt sie 250 Prozent. „Die Gearing Ratio soll künftig auf 290 Prozent festgesetzt werden“, erklärt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf.
Die Regierung schreibt außerdem: „Nach Antrag zur Änderung des Artikel 16 Absatz 5 Unterabsatz 1 der EIB-Satzung wird künftig der Gouverneursrat der EIB einstimmig darüber entscheiden, wie hoch die maximale Quote der jeweils ausstehenden Darlehen und Bürgschaften im Verhältnis zu dem gezeichneten Kapital, den Rücklagen, den nicht zugeteilten Provisionen und dem Überschuss der Gewinn- und Verlustrechnung der Bank sein soll.“
Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.