28.11.2024 Recht — Gesetzentwurf — hib 823/2024

AfD-Fraktion gegen Verdachtsfall-Nennung

Berlin: (hib/SCR) Vor dem Hintergrund der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) fordert die AfD-Fraktion eine Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes. In einem Gesetzentwurf (20/13911) schlägt die Fraktion vor, Paragraf 16 so zu ändern, „dass es keiner öffentlichen Stelle erlaubt sein soll, eine Person, Partei oder Gruppierung durch öffentliche Äußerungen in den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit zu bringen oder diese zu behaupten, bevor nicht die Verfassungsfeindlichkeit dieser Person, Partei oder Gruppierung gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden ist“.

Rechtsfolge der Regelung werde demnach sein, „dass die Verwaltungsgerichte nicht mehr nur die Vertretbarkeit einer Einstufung durch das BfV überprüfen, sondern sich selbst eine Überzeugung über die Verfassungstreue oder -feindlichkeit einer Person, Partei oder Gruppierung als Grundlage für das von ihnen zu fällende Feststellungsurteil bilden müssen“.