Überplanmäßige Ausgabe für Grundsicherung im Alter
Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung für eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 85 Millionen Euro erteilt. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13841) hervor. Die überplanmäßige Ausgabe wird benötigt, damit der Bund seine Verpflichtungen gegenüber den Ländern erfüllen kann, die Ausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent zu erstatten. Der Mittelansatz bei dem Haushaltstitel reiche auch unter Berücksichtigung der bereits erteilten Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 150 Millionen Euro nicht aus, um noch mögliche Abrufe durch die Länder zu erfüllen, schreibt das Bundesministerium der Finanzen.