AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für „rechtswidrig“
Berlin: (hib/BAL) Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie „rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein“. Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten. Diese müsse bis zum 23.11.2026 in nationales Recht umgesetzt werden, erklärt die Fraktion.
Die Antragsteller wollen nun, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, „bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bestehende Spielräume zu nutzen, um die Grundrechte der Bürger zu wahren“. Außerdem solle sie „von jeglicher Initiative zur Implementierung eines Verzeichnisses der Vermögensgegenstände der Bürger (“Vermögensregister„) und entsprechenden Berichtspflichten der Bürger auf nationaler oder auf EU-Ebene Abstand nehmen“.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben zu der Richtlinie im Mai einen Sachstand veröffentlicht: https://www.bundestag.de/resource/blob/1011944/04c1819e225d32d685558bc162440c7d/WD-7-036-24-pdf.pdf