AfD thematisiert „Kontokündigungen Compact Magazin“
Berlin: (hib/STO) „Kontokündigungen Compact Magazin“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/13581). Wie die Fraktion darin ausführt, hatte das Bundesinnenministerium am 16. Juli 2024 die beiden Gesellschaften „Compact Magazin GmbH“ und „Conspect Film GmbH“ auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. „Am 14. August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag von Compact den sofortigen Vollzug des Verbots teilweise aus“, schreiben die Abgeordneten weiter. Wissen wollen sie unter anderem, ob die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden vor oder nach dem ausgesprochenen Verbot der Gesellschaften des „Compact Magazins“ schriftlich oder mündlich mit kontoführenden Banken kommuniziert haben, „um diese zur Sperrung oder Kündigung der Konten des Magazins zu bewegen“.