11.11.2024 Gesundheit — Verordnung — hib 772/2024

Pflegebeitrag steigt 2025 um 0,2 Prozentpunkte

Berlin: (hib/PK) Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Das geht aus einer Verordnung (20/13710) der Bundesregierung hervor. Damit werde der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt.

Die Pflegeversicherung stehe vor großen Herausforderungen durch den demografischen Wandel, heißt es zur Begründung. Auf der Ausgabenseite sei eine steigende Zahl an Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während sich eine abnehmende Zahl von Beitragszahlern abzeichne.

Insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf deutlich schneller zugenommen, als es rein demografisch bedingt zu erwarten gewesen wäre. Ungünstig wirkten sich auch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie aus. Alles zusammen führe zu höheren Leistungsausgaben.

Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Punkte führe jährlich zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro. Mit dem höheren Beitrag sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ab dem Jahr 2025 wieder gesichert.